Norm
EO §35 ERechtssatz
Ein über eine Oppositionsklage ergehendes Urteil, dass ein bestimmter Anspruch erloschen sei, hat die gleiche Wirkung - insbesondere auch Rechtskraftwirkung - wie ein Feststellungsurteil.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0001652Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.04.2016