RS OGH 1971/9/2 1Ob211/71, 1Ob105/02a

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Veröffentlicht am 02.09.1971
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Norm

ABGB §233 A

Rechtssatz

Auch im Rahmen von Ehescheidungsstreitigkeiten abgeschlossene Unterhaltsvergleiche bedürfen der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung, wenn ein Vergleichspartner noch minderjährig ist; dies gilt insbesondere, wenn hiebei sogar auf den Unterhaltsanspruch verzichtet wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0049071

Dokumentnummer

JJR_19710902_OGH0002_0010OB00211_7100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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