Norm
PatG 1970 §1Rechtssatz
In der Übertragung einer - an sich bekannten - Einrichtung auf ein anderes technisches Gebiet könnte eine patentfähige Erfindung gelegen sein, wenn durch die Übertragung ein anderes Problem gelöst wird, es sei denn, die anderweitige Benützung läge nach dem Stand der Technik für jeden Fachmann nahe und wäre ohne besondere Schwierigkeiten durchführbar (Übertragungserfindung").
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0071168Dokumentnummer
JJR_19710907_OGH0002_0040OB00346_7100000_001