- 4 Ob 339/71
Entscheidungstext OGH 07.09.1971 4 Ob 339/71
Veröff: ÖBl 1972,42
- 1 Ob 130/73
Entscheidungstext OGH 05.09.1973 1 Ob 130/73
Veröff: EvBl 1974/54 S 128
- 1 Ob 143/74
Veröff: SZ 47/108
- 8 Ob 251/74
nur: Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges ist von den Klagsbehauptungen auszugehen. Maßgebend ist die Natur des erhobenen Anspruches. (T1)
Veröff: SZ 48/3
- 3 Ob 2/75
Entscheidungstext OGH 28.01.1975 3 Ob 2/75
nur T1; Beisatz: Hier: Privatrechtliche Nebenverpflichtung betreffend Vergabe von Gewerbeberechtigung. (T2)
- 5 Ob 301/76
nur T1; Veröff: SZ 49/36 = JBl 1977,100
- 1 Ob 3/77
Veröff: SZ 50/18
- 1 Ob 2/77
Veröff: SZ 50/65
- 7 Ob 580/77
Entscheidungstext OGH 02.06.1977 7 Ob 580/77
nur T1
- 2 Ob 519/78
Entscheidungstext OGH 01.06.1978 2 Ob 519/78
nur T1; Beisatz: Untersagung der Wegbenützung, soweit sie den Rahmen der agrarbehördlichen Bewilligung übersteigt. (T3)
- 8 Ob 562/78
Entscheidungstext OGH 11.10.1978 8 Ob 562/78
Vgl
- 4 Ob 568/78
Entscheidungstext OGH 28.11.1978 4 Ob 568/78
Beisatz: Bringungsrecht auf Alpweg. (T4)
- 1 Ob 21/78
- 6 Ob 587/79
Entscheidungstext OGH 02.05.1979 6 Ob 587/79
nur T1; Beisatz: Klage gegen einen Dritten wegen Beschädigung eines Zaunes, hinsichtlich dessen die Kläger gegenüber einer Bringungsgemeinschaft erhaltungspflichtig sind. (T5)
- 1 Ob 22/80
Entscheidungstext OGH 17.12.1980 1 Ob 22/80
nur T1
- 1 Ob 37/81
Entscheidungstext OGH 07.10.1981 1 Ob 37/81
Vgl auch; nur T1; Beisatz: Ohne Einfluss ist es hingegen, was der Beklagte einwendet und ob der behauptete Anspruch begründet ist. (T6)
- 6 Ob 808/81
Entscheidungstext OGH 24.11.1982 6 Ob 808/81
nur T1; Beis wie T6 nur: Ohne Einfluss ist es hingegen, was der Beklagte einwendet. (T7)
Beisatz: Auch die Feststellungen sind nicht heranzuziehen. (hier: Aufteilungsverfahren). (T8)
- 7 Ob 552/83
Entscheidungstext OGH 10.03.1983 7 Ob 552/83
Auch; nur: Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges ist von den Klagsbehauptungen auszugehen. Maßgebend ist die Natur des erhobenen Anspruches. Es kommt auf den Inhalt und nicht auf den bloßen Wortlaut des Begehrens, aber auch nicht darauf an, ob es berechtigt ist; darüber, ob der behauptete Anspruch auch begründet ist, ist erst in der Sachentscheidung abzusprechen. (T9)
- 1 Ob 4/84
Entscheidungstext OGH 22.02.1984 1 Ob 4/84
Beis wie T6
- 4 Ob 145/85
Beis wie T6; Beisatz: Dies gilt auch dann, wenn dem erhobenen Anspruch eine Einwendung entgegengehalten wird, die sich auf einen öffentlich - rechtlichen Titel stützt. (T10)
Veröff: Arb 10479 = JBl 1986,803
- 8 Ob 73/85
Beis wie T6; Veröff: ZVR 1987/42 S 126
- 7 Ob 515/86
Entscheidungstext OGH 20.02.1986 7 Ob 515/86
nur T9
- 7 Ob 649/86
- 1 Ob 29/87
Veröff: SZ 60/178
- 8 Ob 555/88
Beis wie T10; Veröff: SZ 61/154
- 9 ObA 5/88
- 3 Ob 1501/89
Entscheidungstext OGH 22.02.1989 3 Ob 1501/89
Beis wie T10
- 1 Ob 42/89
nur T1; Veröff: JBl 1990,450
- 7 Ob 724/89
Beisatz: Einwendungen des Beklagten haben in der Regel keinen Einfluss auf die Beurteilung der Zulässigkeit des Rechtsweges. (T11)
- 3 Ob 617/89
Veröff: RZ 1991/40 S 140
- 1 Ob 652/90
Auch
- 1 Ob 34/90
Entscheidungstext OGH 18.09.1991 1 Ob 34/90
Auch; nur T1; Veröff: MR 1992,154 = ÖBl 1993,133
- 2 Ob 513/92
- 9 ObA 148/92
Auch
- 1 Ob 13/92
Auch
- 1 Ob 44/92
Auch; nur T1; Veröff: SZ 66/12 = EvBl 1993/194 S 812
- 1 Ob 23/93
Auch; nur T9; Beis wie T6
- 1 Ob 21/93
Entscheidungstext OGH 21.12.1993 1 Ob 21/93
Auch; Veröff: SZ 66/177
- 1 Ob 32/93
Entscheidungstext OGH 25.01.1994 1 Ob 32/93
Auch; nur T9; Beis wie T6; Veröff: SZ 67/7
- 1 Ob 41/93
Auch; nur T1
- 1 Ob 2/95
Auch; nur T9; Beisatz: Die meritorische Berechtigung des Anspruches hat bei Beurteilung der Rechtswegzulässigkeit außer Betracht zu bleiben. (T12)
- 1 Ob 35/94
Entscheidungstext OGH 29.06.1995 1 Ob 35/94
Auch; nur T9; Beis wie T12
- 1 Ob 49/95
Entscheidungstext OGH 22.11.1995 1 Ob 49/95
Auch; nur T1; nur: Bei der Beurteilung der Zulässigkeit des Rechtsweges kommt es nur darauf an, ob nach dem Inhalt der Klage ein privatrechtlicher Anspruch erhoben wird, über den die ordentlichen Gerichte zu entscheiden haben. (T13)
Veröff: SZ 68/220
- 4 Ob 587/95
Beisatz: Die Zulässigkeit des Rechtsweges ist nicht danach zu beurteilen, welche Ansprüche der Kläger (oder Antragsteller) aus dem dargestellten Sachverhalt ableiten könnte, sondern nur danach, welchen Rechtsgrund er tatsächlich in Anspruch genommen hat (ZBl 1922/280 ua). (T14)
- 4 Ob 2103/96k
Entscheidungstext OGH 14.05.1996 4 Ob 2103/96k
nur T1
- 1 Ob 2344/96d
Entscheidungstext OGH 18.03.1997 1 Ob 2344/96d
Auch; Beis wie T10; Beis wie T12
- 1 Ob 83/99h
Auch
- 1 Ob 50/99f
Auch; nur T1; Veröff: SZ 72/76
- 2 Ob 267/99z
nur T1; Beis wie T6; Beisatz: Hier: Antrag auf Einräumung eines Notweges. (T15)
- 7 Ob 45/01w
Auch
- 1 Ob 193/01s
- 1 Ob 29/02z
Auch; Beisatz: Stützt der Kläger sein Begehren auf einen privaten Rechtstitel, obwohl der Beklagte als Organ eines Rechtsträgers hoheitlich handelte, ist die Klage mangels Zulässigkeit des Rechtswegs zurückgewiesen. (T16)
- 3 Ob 28/02t
Auch; nur T9
- 7 Ob 135/02g
Auch; Beis wie T6; Beis wie T8; Beisatz: Auch amtliches Wissen und Feststellungen, die das Gericht aufgrund bereits durchgeführter Beweise getroffen hat, sind für diese Frage ohne Belang. (T17)
Beisatz: Hier: Wildschäden. (T18)
- 4 Ob 223/04d
Beisatz: Hier: Jagdpachtvertrag. (T19)
- 10 Ob 86/05b
Auch; Beis wie T10; Beisatz: Hier: Abnahme und Verwahrung eines Passes durch faktische Amtshandlung im Rahmen eines Asylverfahrens; Behörde setzt bewusst ihr hoheitliches Handeln fort, indem sie den bedenklichen Reisepass (offensichtlich zwecks Verhinderung seiner Verwendung als Identitätsnachweisdokument) weiterhin einbehält. (T20)
- 1 Ob 122/06g
nur T13; Beis wie T10; Beisatz: Hier wird der Anspruch auf die Verletzung einer nach den Klagsbehauptungen ersessenen Dienstbarkeit (Servitutsklage) - somit auf einen privatrechtlichen Anspruch - gestützt, wofür dem Beschwerten der Rechtsweg offensteht; dies auch dann, wenn eingewendet wird, man berufe sich inhaltlich lediglich auf einen im öffentlichen Recht wurzelnden Gemeingebrauch. (T21)
- 2 Ob 67/07b
Auch
- 1 Ob 20/07h
Auch
- 1 Ob 34/07t
Vgl auch; Beisatz: Der Rechtsweg ist auch ausgeschlossen, wenn zwar ein privatrechtlicher Eingriff behauptet wird, das Begehren auf Unterlassung aber zeigt, dass in Wahrheit der beklagten Partei hoheitliches Handeln untersagt werden soll. (T22)
- 10 ObS 120/07f
Entscheidungstext OGH 09.10.2007 10 ObS 120/0