Norm
KO §1Rechtssatz
Die Konkursmasse bildet kein selbständiges Rechtsobjekt, sondern weiterhin ein Vermögen des Gemeinschuldners.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0063919Zuletzt aktualisiert am
09.09.2009