Norm
UWG §2 D2Rechtssatz
Die Frage, ob eine bestimmte Gattungsbezeichnung (hier: "ungarische Salami") im Zusammenhang mit der Verwendung bestimmter Landesfarben auf eine Herkunft der Ware aus diesem Land hindeutet, ist eine vom Gericht zu lösende Rechtsfrage, zu der die Einholung eines Gutachtens der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft im Gesetz nicht vorgeschrieben ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0078450Dokumentnummer
JJR_19710914_OGH0002_0040OB00348_7100000_002