RS OGH 1971/9/14 4Ob349/71

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Veröffentlicht am 14.09.1971
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Norm

UWG §7 G

Rechtssatz

Der Anspruch auf Widerruf ist zwar grundsätzlich auf die tatsächlich aufgestellten Behauptungen beschränkt, doch schließt dies deren sinngemäße Wiedergabe nicht aus; eine wortwörtliche Übereinstimmung mit der gebrauchten Äußerung kann nicht immer gefordert werden.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 349/71
    Entscheidungstext OGH 14.09.1971 4 Ob 349/71
    Veröff: ÖBl 1972,67

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0078861

Dokumentnummer

JJR_19710914_OGH0002_0040OB00349_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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