Norm
UWG §7 GRechtssatz
Der Anspruch auf Widerruf ist zwar grundsätzlich auf die tatsächlich aufgestellten Behauptungen beschränkt, doch schließt dies deren sinngemäße Wiedergabe nicht aus; eine wortwörtliche Übereinstimmung mit der gebrauchten Äußerung kann nicht immer gefordert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0078861Dokumentnummer
JJR_19710914_OGH0002_0040OB00349_7100000_001