Norm
StPO §345 Z12Rechtssatz
Die gesetzmäßige Ausführung dieses Nichtigkeitsgrundes setzt voraus, dass der behauptete Subsumtionsirrtum aus dem Wahrspruch selbst abgeleitet wird, nicht aber aus irgendwelchen Ergebnissen des Beweisverfahrens, die nach Meinung des Beschwerdeführers zu einem anderen Wahrspruch führen hätten sollen (EvBl 1952/57; EvBl 1966/127).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0101485Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.10.2018