Norm
ABGB §1097Rechtssatz
§ 1097 ABGB wurde durch die Bestimmung des § 8 MG nicht aufgehoben. Die Bestimmung des § 8 MG bietet dem Mieter nur einen weiteren Rechtsbehelf, die Durchführung der Arbeiten gegenüber dem Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen zu erzwingen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0020557Dokumentnummer
JJR_19710915_OGH0002_0050OB00206_7100000_003