RS OGH 1971/9/16 1Ob243/71, 7Ob237/72, 3Ob647/82, 3Ob521/84, 11Os50/90, 1Ob606/91, 4Ob7/92, 9ObA86/9

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.1971
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Norm

ABGB §271
GmbHG §25 Abs4

Rechtssatz

Selbstkontrahieren zwischen dem Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH und der Gesellschaft ist an sich zulässig und kann - allenfalls von der Ein - Mann - Gesellschaft abgesehen - ohne Beziehung eines Kollisionskurators stattfinden. Es ist allerdings im Innenverhältnis unzulässig, so weit es die Gesellschaft in dem mit dem Geschäftsführer abgeschlossenen Vertrag untersagt hat.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 243/71
    Entscheidungstext OGH 16.09.1971 1 Ob 243/71
    Veröff: SZ 44/141 = EvBl 1972/88 S 156
  • 7 Ob 237/72
    Entscheidungstext OGH 25.10.1972 7 Ob 237/72
    nur: Selbstkontrahieren zwischen dem Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH und der Gesellschaft ist an sich zulässig und kann - allenfalls von der Ein - Mann - Gesellschaft abgesehen - ohne Beziehung eines Kollisionskurators stattfinden. (T1) Veröff: HS 8474(11)
  • 3 Ob 647/82
    Entscheidungstext OGH 15.12.1982 3 Ob 647/82
    nur T1; Veröff: EvBl 1983/39 S 159
  • 3 Ob 521/84
    Entscheidungstext OGH 09.01.1985 3 Ob 521/84
    Vgl; nur T1; Beisatz: Bei der Einmanngesellschaft, wenn der Gesellschafter und der alleinige Geschäftsführer ein - und dieselbe Person ist, ist zur Gültigkeit des Insichgeschäftes die Zustimmung durch einen zu bestellenden Kollisionskurator erforderlich. (T2) Veröff: EvBl 1986/86 S 308 = GesRZ 1986,96
  • 11 Os 50/90
    Entscheidungstext OGH 08.08.1990 11 Os 50/90
    Vgl auch
  • 1 Ob 606/91
    Entscheidungstext OGH 18.12.1991 1 Ob 606/91
    Auch; Beisatz: Selbskontrahieren dann zulässig, wenn das Geschäft nur Vorteile für die vertretene Gesellschaft mit sich bringt, eine Gefährdung der Interessen der Gesellschaft auszuschließen ist. (T3) Veröff: SZ 64/183 = JBl 1992,319
  • 4 Ob 7/92
    Entscheidungstext OGH 12.05.1992 4 Ob 7/92
    Vgl auch; nur T1; Beisatz: Auch vor Errichtung der GmbH. (T4) Veröff: WBl 1992,406 = RdW 1992,371
  • 9 ObA 86/98g
    Entscheidungstext OGH 29.04.1998 9 ObA 86/98g
    Gegenteilig; Beisatz: Grundsätzlich verbietet § 25 Abs 4 GmbHG dem Geschäftsführer Geschäfte mit der Gesellschaft einschließlich des Selbstkontrahierens. Nicht einmal die Genehmigung der Bilanz ist ohne weiteres als konkludente Genehmigung des zunächst unwirksamen In-sich-Geschäftes anzusehen. (T5)
  • 6 Ob 56/05m
    Entscheidungstext OGH 06.10.2005 6 Ob 56/05m
    Gegenteilig; Beisatz: Grundsätzlich verbietet § 25 Abs 4 GmbHG dem Geschäftsführer einer GmbH Geschäfte mit der Gesellschaft einschließlich des Selbstkontrahierens. Insichgeschäfte des Geschäftsführers können nur durch die (formlose) Zustimmung aller Gesellschafter saniert werden. (T6)
  • 6 Ob 271/05d
    Entscheidungstext OGH 01.12.2005 6 Ob 271/05d
    Gegenteilig; Beisatz: Ein Insichgeschäft ist zulässig, wenn der Vertretene das Rechtsgeschäft nachträglich genehmigt, etwa dadurch, dass er sich die Vorteile daraus zuwendet. (T7); Veröff: SZ 2005/178
  • 8 Ob 4/08h
    Entscheidungstext OGH 28.02.2008 8 Ob 4/08h
    Gegenteilig; Beis wie T6
  • 5 Ob 39/10m
    Entscheidungstext OGH 31.08.2010 5 Ob 39/10m
    Gegenteilig; Beis wie T5; Beis wie T6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0049076

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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