Norm
ABGB §271Rechtssatz
Selbstkontrahieren zwischen dem Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH und der Gesellschaft ist an sich zulässig und kann - allenfalls von der Ein - Mann - Gesellschaft abgesehen - ohne Beziehung eines Kollisionskurators stattfinden. Es ist allerdings im Innenverhältnis unzulässig, so weit es die Gesellschaft in dem mit dem Geschäftsführer abgeschlossenen Vertrag untersagt hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0049076Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.10.2010