RS OGH 1971/9/20 Bkd19/71

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.1971
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Norm

DSt 1872 §2 C4
DSt 1872 §12 litd

Rechtssatz

Der Rechtsanwalt, der den ihm zur wertsichernden Anlage auf einer Liegenschaft von seinem Klienten anvertrauten Betrag von S 100000,-- für sich selbst verbraucht, verstößt gegen die grundsätzlichsten Pflichten des Anwaltsberufes; er ist nicht länger in den Reihen der Anwaltschaft zu belassen und daher zur Disziplinarstrafe der Streichung von der Liste der Rechtsanwälte zu verurteilen.

Entscheidungstexte

  • Bkd 19/71
    Entscheidungstext OGH 20.09.1971 Bkd 19/71
    Veröff: AnwBl 1975,312

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0055475

Dokumentnummer

JJR_19710920_OGH0002_000BKD00019_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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