Norm
AngG §7 Abs4Rechtssatz
Der Angestellte eines Zivilingenieurs, der noch vor Auflösung seines Dienstverhältnisses bloße Vorbereitungshandlungen zur Ausübung einer selbständigen Berufstätigkeit unternimmt, verstößt nicht gegen § 7 Abs 4 AngG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, Ziviltechniker, Konkurrenzverbot, Wettbewerbsverbot,gesetzlicher Entlassungsgrund, Verstoß, VerletzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0027910Zuletzt aktualisiert am
03.08.2009