Norm
AußStrG §16 BII2gRechtssatz
Wird für jemanden, der unbekannten Aufenthalts ist, ein Kurator bestellt, kann darin eine Nullität nicht erblickt werden, selbst dann nicht, wenn die im § 116 ZPO (§ 6 AußStrG) normierte Voraussetzung, dass die abwesende Person zufolge der an sie zu erwirkenden Zustellung zur Wahrung ihrer Rechte eine Verfahrenshandlung vorzunehmen habe, nicht vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0099176Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.03.2017