RS OGH 1971/9/23 1Ob232/71, 10Ob9/15v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.09.1971
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Norm

AußStrG §16 BII2g
AußStrG §16 BIII2c
ZPO §116 I

Rechtssatz

Wird für jemanden, der unbekannten Aufenthalts ist, ein Kurator bestellt, kann darin eine Nullität nicht erblickt werden, selbst dann nicht, wenn die im § 116 ZPO (§ 6 AußStrG) normierte Voraussetzung, dass die abwesende Person zufolge der an sie zu erwirkenden Zustellung zur Wahrung ihrer Rechte eine Verfahrenshandlung vorzunehmen habe, nicht vorliegt.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 232/71
    Entscheidungstext OGH 23.09.1971 1 Ob 232/71
  • 10 Ob 9/15v
    Entscheidungstext OGH 30.06.2015 10 Ob 9/15v
    Vgl auch; Veröff: SZ 2015/66

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0099176

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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