Norm
ABGB §897Rechtssatz
Die Beisetzung von Bedingungen, deren Erfüllung vom Willen des anderen Teiles abhängt, ist auch bei einseitigen Willenserklärungen zulässig, ohne ihnen die Wirksamkeit zu nehmen (hier: Aufkündigung eines Dienstverhältnisses).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Arbeitsverhältnis, Angestellte, Auflösung, Dienstverhältnis, Kündigung, ZulässigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0031490Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.12.2010