Norm
StGB §11 D1Rechtssatz
Volle Berauschung ist ein Zustand, in dem der Täter infolge Alkoholgenusses von seiner Vernunft und seinem Verstande nicht Gebrauch machen und daher den Sinngehalt seiner Handlungsweise nicht mehr überblicken und begreifen kann; sie verlangt eine hochgradige Bewußtseinstrübung, für die charakteristisch ist, daß der Gedankengang des Alkoholisierten zu einer falschen Beurteilung der Umwelt führt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0089869Dokumentnummer
JJR_19710930_OGH0002_0090OS00104_7100000_001