Norm
AZG §2Rechtssatz
Da die DO.C nichts darüber sagt, was als "Arbeitszeit" und als "Überstundenarbeit" anzusehen ist, müssen zur Auslegung dieser Begriffe die Vorschriften des AZG herangezogen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0051363Dokumentnummer
JJR_19711005_OGH0002_0040OB00072_7100000_002