Norm
EO §7 Bb2Rechtssatz
Unter dem Begriff "Gehalt" ist im allgemeinen der Nettogehalt zu verstehen. Wäre der Bruttogehalt oder der um weitere Abzüge (als gesetzliche Abzüge und Abzug der Familienbeihilfe) verringerte Gehalt gemeint, müßte dies im Exekutionstitel ausdrücklich angeführt sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0000625Dokumentnummer
JJR_19711006_OGH0002_0030OB00101_7100000_001