Norm
HVG §25Rechtssatz
Von einem "Fortbestehen" von Vorteilen für den Geschäftsherrn im Sinne des § 25 HVG kann im Fall eines Konkurses des Geschäftsherrn, der zur sofortigen Versilberung des Unternehmens führt, oder im Fall eines ebensolchen Ausgleichs keine Rede sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0062622Dokumentnummer
JJR_19711006_OGH0002_0050OB00242_7100000_001