RS OGH 1971/10/6 7Ob145/71

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.10.1971
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Norm

ABGB §879 BIIo
ABGB §1167
WWG §25

Rechtssatz

Die Vereinbarung zwischen Baumeister und Bauherr, letzterer könne einen Teil des ihm zugezählten Darlehens der WWF bis zur Behebung bestimmt bezeichneter Mängel an dem vom Baumeister errichteten Wohnbau zurückbehalten, widerspricht weder § 25 WWG noch den guten Sitten. Dieser Vereinbarung stehen auch die durch das Merkblatt des BM für Handel und Wiederaufbau für Ansuchen um Fondshilfe nach dem WWG geregelten Vertragsbeziehungen zwischen dem WWF und dem Bauherrn nicht entgegen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 145/71
    Entscheidungstext OGH 06.10.1971 7 Ob 145/71
    Veröff: MietSlg 23553

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0038315

Dokumentnummer

JJR_19711006_OGH0002_0070OB00145_7100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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