Norm
StPO §345 Z12Rechtssatz
Der OGH kann über eine auf § 345 Abs 1 Z 12 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde nur die Richtigkeit der Gesetzesanwendung auf diese Tatsachen prüfen. Eine Nichtigkeitsbeschwerde, die sich über die im Wahrspruch festgestellten Tatsachen, auch hinsichtlich der subjektiven Tatseite, hinwegsetzt, ist nicht gesetzmäßig ausgeführt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0101530Dokumentnummer
JJR_19711012_OGH0002_0100OS00038_7100000_002