Norm
DHG §2Rechtssatz
Keine auffallende Sorglosigkeit des Lenkers eines Tankwagen - Sattelschleppers, der in einer fremden Stadt eine von ihm erst im letzten Moment erkannte Kurve mit einer zwar an sich vertretbaren, für diese Kurve aber zu hohen Geschwindigkeit durchfährt, so daß der Tankanhänger umkippt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0054671Dokumentnummer
JJR_19711012_OGH0002_0040OB00086_7100000_001