Norm
HbG §13Rechtssatz
Auch nach dem HbG kann einem Hausbesorger eine größere Wohnung teils als unentgeltliche Dienstwohnung, teils als Mietwohnung überlassen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0063043Dokumentnummer
JJR_19711013_OGH0002_0050OB00187_7100000_002