Norm
StVO §3 B1hRechtssatz
Fährt der Benachrangte in die Fahrbahn der bevorrangten Straße ein und hält dann an, ohne den Vorrangberechtigten zu behindern, braucht dieser nicht damit zu rechnen, dass der Benachrangte wieder anfahren werde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0073326Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.08.2011