Norm
DSt 1872 §2 C4Rechtssatz
Es gehört zu den grundlegendsten Pflichten des Rechtsanwaltsberufes, dass mit Klientengeldern korrekt umgegangen wird. Die auftragswidrige Vorgangsweise stellt eine erhebliche Verletzung der Treuepflicht dar. Wenn die für die Klienten bestimmten Geldbeträge für sich verwendet werden, so führt dies zur Disziplinarstrafe der Streichung von der Liste.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0055969Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.01.2011