Norm
ABGB §1304 A1Rechtssatz
Die Frage einer allfälligen Vernachlässigung der Rettungspflicht beziehungsweise Schadensminderungspflicht ist nicht von Amts wegen zu prüfen; sie muss durch entsprechende Einwendungen des beklagten Schädigers zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden (EvBl 1957/3).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0027156Zuletzt aktualisiert am
01.09.2008