RS OGH 1971/10/19 8Ob263/71, 8Ob271/74, 2Ob183/75 (2Ob184/75), 8Ob42/79, 8Ob217/80, 5Ob628/81, 8Ob31

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Veröffentlicht am 19.10.1971
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Norm

ABGB §1304 A1

Rechtssatz

Die Frage einer allfälligen Vernachlässigung der Rettungspflicht beziehungsweise Schadensminderungspflicht ist nicht von Amts wegen zu prüfen; sie muss durch entsprechende Einwendungen des beklagten Schädigers zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden (EvBl 1957/3).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0027156

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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