Norm
ABGB §1295 Ia9Rechtssatz
Kein Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen der Überschreitung einer für einen bestimmten Bereich festgesetzten Höchstgeschwindigkeit und einem außerhalb dieses Bereiches erfolgten Verkehrsunfall (ähnlich wie ZVR 1969/109 S 101).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0023074Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.12.2017