RS OGH 1971/10/20 6Ob228/71

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Veröffentlicht am 20.10.1971
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Norm

NO §179

Rechtssatz

Das in § 179 NO vorgesehene außerstreitige Verfahren ist nur auf den Gebührenanspruch des Notars gegenüber einer "Partei" der notariellen Amtshandlung zu beziehen. Im Falle eines Notariatsaktes kann es sich also nur um die Parteien des in Form eines Notariatsaktes errichteten rechtlichen Vorgangs handeln.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 228/71
    Entscheidungstext OGH 20.10.1971 6 Ob 228/71

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0071122

Dokumentnummer

JJR_19711020_OGH0002_0060OB00228_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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