Norm
ABGB §471 5Rechtssatz
Macht der Unternehmer wegen Nichtzahlung des Werklohnes vom Zurückbehaltungsrecht Gebrauch, so gerät der Besteller in Annahmeverzug. Dies hat zur Folge, dass sich die Haftung des Schuldners, hier also des Unternehmers, insoweit mildert, als dieser nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit entstehen muss.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0011498Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.01.2012