Norm
ABGB §1266Rechtssatz
Für die Kenntnis der Nichtigkeit ist nur der Zeitpunkt der Eheschließung maßgebend. Ein nachträglich auftretender böser Glaube, also eine nachträgliche Kenntnisnahme vom Nichtigkeitsgrund, ändert daran nichts, daß in vermögensrechtlicher Beziehung die Scheidungsfolgen eintreten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0022431Dokumentnummer
JJR_19711027_OGH0002_0070OB00189_7100000_003