Norm
Auslieferungsvertrag Österreich - BRD Art7 Z1Rechtssatz
Wenn auch die vom BM für Justiz für das Einlangen des Auslieferungsbegehrens gesetzte Frist nicht den Charakter einer Fallfrist hat (EvBl 1955/303; Lohsing-Serini 147), so kann doch die Annahme der inländischen Gerichtsgewalt nach dem § 40 StG, die sich auf den ergebnislosen Ablauf dieser Frist stützt, nur bis zur rechtskräftigen Beendigung des Strafverfahrens widerlegt werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0076031Dokumentnummer
JJR_19711028_OGH0002_0120OS00202_7100000_001