RS OGH 1971/10/29 11Os102/70

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Veröffentlicht am 29.10.1971
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Norm

StPO §290 Abs1
StPO §427 Abs3 C

Rechtssatz

Ein erfolgreicher Einspruch eines Angeklagten gegen das in seiner Abwesenheit gefällte Strafurteil (§ 427 Abs 3 StPO) steht der Anwendung des § 290 Abs 1 StPO in Ansehung dieses Angeklagten aus Anlaß der Nichtigkeitsbeschwerde eines anderen Angeklagten nicht entgegen.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 102/70
    Entscheidungstext OGH 29.10.1971 11 Os 102/70
    Veröff: EvBl 1972/120 S 216

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0100450

Dokumentnummer

JJR_19711029_OGH0002_0110OS00102_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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