Norm
StPO §290 Abs1Rechtssatz
Ein erfolgreicher Einspruch eines Angeklagten gegen das in seiner Abwesenheit gefällte Strafurteil (§ 427 Abs 3 StPO) steht der Anwendung des § 290 Abs 1 StPO in Ansehung dieses Angeklagten aus Anlaß der Nichtigkeitsbeschwerde eines anderen Angeklagten nicht entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0100450Dokumentnummer
JJR_19711029_OGH0002_0110OS00102_7000000_001