Norm
ABGB §1295 Ia3bRechtssatz
Scheidet der Verletzte infolge eines durch einen Unfall ausgelösten berechtigten Antrages auf Gewährung einer Invaliditätspension aus dem Erwerbsleben aus und kann er in dieses nicht wieder eingegliedert werden, so ist er erwerbsunfähig geworden. Seine Arbeitsfähigkeit ist nicht mehr zu prüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0022740Dokumentnummer
JJR_19711104_OGH0002_0020OB00137_7100000_001