Norm
ABGB §549Rechtssatz
Zur Frage, ob es dem Ortsgebrauch entspricht, ein bereits vorhandenes Familiengrab auch dann weiter zu verwenden, wenn es auf einem Friedhof mit höheren Gebühren liegt ( im konkreten Fall - Zentralfriedhof oder Baumgartner Friedhof in Wien - bejaht ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0012301Dokumentnummer
JJR_19711104_OGH0002_0020OB00116_7100000_001