Norm
ZPO §391 ARechtssatz
Ist die Fällung eines Teilurteiles zulässig und zweckmäßig, so ist der Richter zur Erlassung eines Teilurteils nicht nur berechtigt, sondern im Rahmen seines gebundenen Ermessens verpflichtet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0040776Dokumentnummer
JJR_19711104_OGH0002_0020OB00072_7100000_005