RS OGH 1971/11/8 11Os176/71

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.11.1971
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Norm

StPO §260 Z2
StPO §281 Z5 B

Rechtssatz

Mit der Anführung im Urteilsspruch, daß der Angeklagte in der Absicht auf Versetzung in Furcht und Unruhe handelte, wird nur der gesetzliche Tatbestand des Verbrechens nach § 99 StG in subjektiver Beziehung als durch die Tat hergestellt erachtet, somit ein Akt der Subsumtion im Sinne des § 260 Z 2 StPO gesetzt, nicht aber eine Tatsachenfeststellung getroffen.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 176/71
    Entscheidungstext OGH 08.11.1971 11 Os 176/71

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0098981

Dokumentnummer

JJR_19711108_OGH0002_0110OS00176_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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