RS OGH 1971/11/8 11Os221/71 (11Os222/71)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.11.1971
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Norm

StVO §3 B4a
StVO §60 Abs3

Rechtssatz

Den auf einer Tankstellenausfahrt bei Dunkelheit zunächst das Vorbeifahren mehrerer beleuchteter Fahrzeuge (Kolonne nach Öffnen des Bahnschrankens) abwartenden Personenkraftwagenfahrer trifft kein strafrechtliches Verschulden, wenn er nach dem letzten beleuchteten Fahrzeug sein Auto in Bewegung setzt und hiebei mit einem unbeleuchtet den übrigen Fahrzeugen folgenden Moped auf der Straße zusammenstößt.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 221/71
    Entscheidungstext OGH 08.11.1971 11 Os 221/71

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0073505

Dokumentnummer

JJR_19711108_OGH0002_0110OS00221_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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