Norm
StVO §3 B4aRechtssatz
Den auf einer Tankstellenausfahrt bei Dunkelheit zunächst das Vorbeifahren mehrerer beleuchteter Fahrzeuge (Kolonne nach Öffnen des Bahnschrankens) abwartenden Personenkraftwagenfahrer trifft kein strafrechtliches Verschulden, wenn er nach dem letzten beleuchteten Fahrzeug sein Auto in Bewegung setzt und hiebei mit einem unbeleuchtet den übrigen Fahrzeugen folgenden Moped auf der Straße zusammenstößt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0073505Dokumentnummer
JJR_19711108_OGH0002_0110OS00221_7100000_001