Norm
ASVG §333 Abs4Rechtssatz
Einem Kleinwagenführer der ÖBB obliegt die Sorge für eine sichere Beförderung und daher auch die Aufsicht über die mitfahrenden Personen; er ist ihnen gegenüber Aufseher im Betrieb im Sinne des § 333 Abs 4 ASVG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0085448Dokumentnummer
JJR_19711109_OGH0002_0040OB00091_7100000_001