RS OGH 1971/11/10 7Ob167/71

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Veröffentlicht am 10.11.1971
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Norm

ABGB §176
AußStrG §16 BIII2b
MRK Art8 IV3g

Rechtssatz

Die in Betracht kommenden Gesetze einschließlich des Art 8 MRK (BGBl 1958/210) enthalten keine Bestimmung, die es sinnfällig machen würde, daß ein Vater, wenn seine väterliche Gewalt nach § 176 ABGB außer Wirksamkeit getreten ist, einen Anspruch darauf hätte, vom Gericht über Ergehen und Befinden seines Kindes auf dem laufenden gehalten zu werden.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 167/71
    Entscheidungstext OGH 10.11.1971 7 Ob 167/71
    Veröff: RZ 1972,188

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0086826

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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