Norm
EO §1 Z5 IBRechtssatz
Enthält bei logisch-grammatischer Auslegung ein Vergleich nur eine Rechtseinräumung iS einer Rechtsgestaltung und nicht ein an den Verpflichteten gerichtetes Gebot einer Leistung, Duldung oder Unterlassung, so ist er kein tauglicher Exekutionstitel.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0000091Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.12.2011