Norm
ABGB §938 ARechtssatz
Eine Schenkung unter einer Auflage bleibt eine Schenkung, nur wird der Wert durch die Auflage vermindert. Bereichert bleibt der Beschenkte immer noch mit dem um die Auflage verminderten Wert des Geschenkes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0018914Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.04.2015