Norm
ABGB §986 DRechtssatz
Die Auffassung, daß die Ausstellung einer Löschungsquittung für das Pfandrecht einer Darlehensforderung für die zwischen den Parteien mit bloß obligatorischer Wirkung eine Wertsicherung vereinbart wurde, erst nach Rückzahlung des aufgewerteten Darlehensbetrages begehrt werden könne, ist abzulehnen (anderer Meinung: SZ 10/88, der allerdings ein etwas anderer Sachverhalt zugrundelag).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0019259Dokumentnummer
JJR_19711117_OGH0002_0050OB00240_7100000_001