RS OGH 1971/11/18 12Os153/71, 12Os120/74, 12Os142/74, 13Os71/74, 10Os85/75, 11Os169/75, 11Os28/76, 1

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.11.1971
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Norm

StPO §281 Abs1 Z4 A
StPO §345 Abs1 Z5

Rechtssatz

Wurde die zu beweisende Tatsache vom Erstgericht ohnedies zugunsten des Beschwerdeführers als erwiesen angesehen, so liegt in der Nichtdurchführung beantragter Beweise nicht der Nichtigkeitsgrund der Z 4 des § 281 StPO (WK-StPO § 281 Rz 342).

Anmerkung

Bem: Der Rechtssatz wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallweise mit einer Gleichstellungsindizierung versehen.

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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