Norm
ABGB §1325 CRechtssatz
Die Berücksichtigung der Haushaltsersparnis unter dem Gesichtspunkt der Vorteilsausgleichung kommt nur gegenüber sachlich und zeitlich kongruenten Schadenersatzansprüchen des Geschädigten, worunter die von ihm zu zahlenden Spitalskosten fallen, in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0030598Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.11.2020