Norm
HGB §30Rechtssatz
Bei der Beurteilung, ob eine deutliche Unterscheidbarkeit zweier Firmenbezeichnungen gegeben ist, kommt es nicht nur auf den Wortsinn und das Wortbild, sondern vor allem auch auf den Wortklang an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0061846Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.07.2022