Vgl aber; Beisatz: Beim Schifahren kann trotz des grundsätzlich geltenden Vertrauensgrundsatzes auf das verkehrsgerechte Verhalten von Kindern nicht bzw nur beschränkt vertraut werden. Auch in diesem Zusammenhang gilt aber, dass der Grundsatz der Rücksichtnahme auf andere Schifahrer nicht überspannt werden darf, um nicht das Schifahren überhaupt unmöglich zu machen. (T1)