RS OGH 1971/11/29 Bkd31/71

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.1971
beobachten
merken

Norm

DSt 1872 §2 D

Rechtssatz

Wenn ein Rechtsanwalt durch unwahre Angaben in der Klage sich die Zuständigkeit eines bestimmten Gerichtes erschlich, um auf diese Weise eine für ihn und seine Kanzlei einfachere Behandlung von Kurrentiensachen zu erreichen, wobei jedoch dieses Vorgehen mit Nachteilen für die Beklagten verbunden war, so begeht er die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes.

Entscheidungstexte

  • Bkd 31/71
    Entscheidungstext OGH 29.11.1971 Bkd 31/71
    Veröff: AnwBl 1975,27

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0056226

Dokumentnummer

JJR_19711129_OGH0002_000BKD00031_7100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten