RS OGH 1971/11/29 Bkd31/71

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Veröffentlicht am 29.11.1971
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Norm

DSt 1872 §2 G

Rechtssatz

Einbringung von auf ungefähr zweitausendfünfhundert Klagen innerhalb zweier Jahre durch Rechtsanwalt nicht beim Prozeßgericht der verschiedenen Beklagten sondern bei einem kleinen Bezirksgericht unter Geltendmachung des Gerichtsstands des § 88 Abs 1 JN durch unwahre Angaben in der Klage, um bestmögliche Konzentration der Tagsatzungstermine zu erzielen - Disziplinarvergehen der Berufspflichtverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Stands.

Entscheidungstexte

  • Bkd 31/71
    Entscheidungstext OGH 29.11.1971 Bkd 31/71

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0055021

Dokumentnummer

JJR_19711129_OGH0002_000BKD00031_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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