Norm
PatG 1970 §1Rechtssatz
Wenn einzelne Elemente des Inhalts der Erfindung bereits vorher bekannt waren, so bedeutet dies noch keineswegs, dass die Erfindung selbst nicht mehr als neu im Sinn des PatG angesehen werden könnte. Eine Erfindung kann auch darin bestehen, dass bereits bekannte Einrichtungen durch eine besondere Art ihrer Verwendung oder durch Verbindung mit noch unbekannten Einrichtungen dazu verwendet werden, ein technisches Problem zu lösen. (Mehrschichtenski)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0071157Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.08.2018