Norm
ABGB §1053Rechtssatz
Die Verfügungsberechtigung des Verkäufers über den Kaufgegenstand ist nicht Voraussetzung des Zustandekommens eines Kaufvertrages. Auch eine für den Verkäufer fremde Sache kann Gegenstand eines gültigen Kaufvertrages sein. (Hier verkaufte der frühere Pächter eines Unternehmers nach Auflösung des Pachtverhältnisses den good will des Unternehmers an den neuen Pächter. Für die Gültigkeit des Kaufvertrages sprach hier außerdem das Einverständnis des Verpächters damit, daß der neue Pächter die Verpflichtung übernimmt, dem früheren Pächter für den good will des Unternehmers ein Entgelt zu entrichten).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0020046Dokumentnummer
JJR_19711201_OGH0002_0050OB00258_7100000_001