Norm
StPO §285a Z1Rechtssatz
Auch wenn richtigerweise die dem OGH zur Entscheidung vorgelegte Nichtigkeitsbeschwerde vom Erstgericht als verspätet hätte zurückgewiesen werden sollen, ist der § 290 Abs 1 StPO anwendbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0100087Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.07.2020